E-Scooter in Frankreich: Regeln, die kaum durchgesetzt werden
Die spanische Regierung packt das Problem endlich an und schafft einen rechtlichen Rahmen für diese Fahrzeuge. Genau ein solcher fehlt in Frankreich schmerzlich, wo Nutzer von E-Scootern beinahe uneingeschränkte Freiheiten geniessen und praktisch ebenso selten zur Verantwortung gezogen werden.
Ob in Lyon, Marseille, Paris oder jeder anderen französischen Grossstadt: Elektrische Tretroller gehören längst zum Stadtbild. Einige Kommunen, darunter Paris, haben zwar gegen Leih-E-Scooter durchgegriffen und sie verboten. Am Problem der privaten E-Scooter hat das jedoch nichts geändert. Zwar unterliegen sie theoretisch als motorisierte persönliche Fortbewegungsmittel der Strassenverkehrsordnung, doch in der Praxis herrscht völliges Chaos: E-Scooter fahren mit 25 km/h – sofern sie nicht ohnehin manipuliert wurden – auf Gehwegen oder entgegen der Fahrtrichtung, während ihre Fahrer mit Smartphone und kabellosen Ohrhörern am Lenker unterwegs sind. Dazu kommen Jugendliche, die zu zweit oder zu dritt auf einem Fahrzeug stehen, sowie selbst ernannte Ken Block Eco+, die sich für die Könige des Slaloms halten.
Die wachsende Verbreitung elektrischer Tretroller hat viele Menschen dazu gebracht, sich ein solches Fahrzeug für den Alltag zuzulegen, obwohl ihnen Erfahrung und Urteilsvermögen für dessen Nutzung fehlen. Jenseits der Pyrenäen hat Spanien nun entschieden, dass es genug davon hat, den öffentlichen Raum einer Minderheit von Nutzern zu überlassen, die einseitig beschlossen hat, dass die gemeinsamen Verkehrsregeln für sie nicht gelten.
Spanien bringt Ordnung in seine Städte
Der spanische Ministerrat verabschiedete am Dienstag, dem 23. Juni, eine Änderung der Allgemeinen Verkehrsordnung (RGC), dem Pendant zur französischen Strassenverkehrsordnung. Vorrangig sollen damit besonders schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Zu dieser Gruppe zählen nun ausdrücklich auch Fahrer persönlicher Mobilitätsfahrzeuge, also E-Scooter und vergleichbare Geräte wie Monowheels, Segways und Hoverboards.
Neue Pflichten für E-Scooter-Fahrer
Die neuen Vorgaben lassen keinen Verhandlungsspielraum: Zunächst wird ein Mindestalter von 15 Jahren für Fahrer festgelegt. Zudem sind ein Schutzhelm sowie nachts oder bei eingeschränkter Sicht eine reflektierende Weste verpflichtend. Wer gegen eine dieser beiden Vorschriften verstösst, begeht laut Verordnung einen schweren Verstoss, der mit einem Bussgeld von 200 Euro geahndet wird.
Lieferfahrer von Glovo, Uber Eats oder Just Eat sowie andere berufliche Nutzer dieser Fahrzeuge müssen ebenfalls einen Helm tragen. Für sie gilt darüber hinaus, dass sie unabhängig von den Bedingungen eine reflektierende Weste tragen müssen.
Ausserdem müssen Nutzer die Scheinwerfer ihrer Fahrzeuge dauerhaft eingeschaltet lassen – bei Nacht ebenso wie am Tag, wie es bei Motorrädern bereits vorgeschrieben ist.
Diese neue Regelung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Davon ausgenommen ist die Beleuchtungsvorschrift, die erst für Oktober 2027 vorgesehen ist: eine durchaus angemessene Frist, die den Nutzern den gesamten Sommer lässt, um sich korrekt auszustatten. Zwar werden manche die Ankündigung vermutlich kritisieren, doch die Guardia Civil dürfte deutlich weniger nachsichtig sein als die französische Kommunalpolizei, wenn es darum geht, die ganz Schlauen wieder zur Vernunft zu bringen.
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